- Debitorenwagnis
- kalkulatorisches Wagnis (⇡ Wagnisse), durch dessen Verrechnung der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Forderungsausfällen erreicht. Die nach Erfahrungssätzen gebildeten D.-Kosten werden zumeist den Finanzierungskosten zugeschlagen.- Vgl. auch ⇡ Delkredere.
Lexikon der Economics. 2013.