Debitorenwagnis

Debitorenwagnis
kalkulatorisches Wagnis ( Wagnisse), durch dessen Verrechnung der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Forderungsausfällen erreicht. Die nach Erfahrungssätzen gebildeten D.-Kosten werden zumeist den Finanzierungskosten zugeschlagen.
- Vgl. auch  Delkredere.

Lexikon der Economics. 2013.

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